DGUV Vorschrift 3

DGUV V3-Prüfung — Pflicht, die schützt

Die wiederkehrende Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel ist gesetzlich vorgeschrieben. Wir prüfen fristgerecht, dokumentieren lückenlos — und Sie sind rechtlich auf der sicheren Seite.

Was ist das?

Die regelmäßige Prüfung Ihrer Elektrik

Die DGUV Vorschrift 3 (früher BGV A3) verpflichtet Unternehmer, ihre elektrischen Anlagen und Betriebsmittel regelmäßig durch eine Elektrofachkraft prüfen zu lassen — damit niemand zu Schaden kommt und der Betrieb sicher läuft.

Geprüft wird beides: ortsfeste Anlagen (fest installiert, z. B. Verteilungen, Steckdosen, Leitungen) und ortsveränderliche Betriebsmittel (alles mit Stecker — Werkzeuge, Verlängerungen, Geräte).

Ortsfeste AnlagenVerteilungen, Steckdosen, fest verlegte Leitungen.
Ortsveränderliche GeräteAlles mit Stecker: Werkzeuge, Verlängerungen, Bürogeräte.
RechtssicherheitNachweis gegenüber Behörden und Versicherung.
FristgerechtWir erinnern Sie rechtzeitig an den nächsten Termin.

Warum, weshalb, wieso

Warum Sie die Prüfung nicht aufschieben sollten

Es geht nicht nur um Vorschriften — es geht um Menschen, Werte und Ihren Versicherungsschutz.

Gesetzliche PflichtVorgeschrieben durch DGUV V3 & Betriebssicherheitsverordnung — für jeden Unternehmer.
Schutz vor UnfällenDefekte Isolierungen, lose Klemmen, Beschädigungen — früh erkannt, bevor etwas passiert.
VersicherungsschutzIm Schadensfall verlangt die Versicherung oft den Prüfnachweis — sonst drohen Kürzungen.
Haftung vermeidenAls Unternehmer haften Sie für die Sicherheit — die Prüfung nimmt Sie aus dem Risiko.

So läuft es ab

Unkompliziert und ohne Betriebsstörung

01

Bestandsaufnahme

Wir erfassen Ihre Anlagen und Geräte und stimmen einen Termin ab, der Ihren Betrieb möglichst wenig stört.

02

Prüfung durch Elektrofachkraft

Messen, Sichtprüfung und Funktionstest nach VDE — sauber und zügig direkt bei Ihnen vor Ort.

03

Kennzeichnung

Geprüfte Geräte erhalten eine Prüfplakette mit nächstem Fälligkeitsdatum.

04

Dokumentation

Sie erhalten ein prüfsicheres Protokoll — Ihr Nachweis für Behörden und Versicherung.

05

Erinnerung

Auf Wunsch melden wir uns rechtzeitig zum nächsten Prüftermin — Sie müssen an nichts denken.

Die Prüfintervalle richten sich nach Art und Nutzung (Richtwerte: ortsveränderliche Geräte häufig jährlich, ortsfeste Anlagen längere Intervalle). Den passenden Rhythmus für Ihren Betrieb legen wir gemeinsam fest.

Prüfung fällig — oder unsicher, ob?

Wir sagen Ihnen, was für Ihren Betrieb gilt, und prüfen termingerecht. Unverbindlich anfragen.

DGUV V3 anfragen →